MWSt. befreit lt. JStG 2022 für Photovoltaikanlagen
Befreiung der Umsatzsteuer UST2023 nach JSTG 2022 für Photovoltaikanlagen
Zum 01.01.2023 ist die Umsatzsteuerbefreiung JStG in Kraft getreten
0% Mehrwertsteuer
Das JStG gilt für Deutschland bei denen sich die Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland befindet. Ein Verkauf mit 0% USt. in andere Länder ist von unserer Seite nicht möglich.
Keine MwSt. Befreiung für Anlagen wie z.B. Wohnwagen, Wohnmobil, Boote, Inselanlagen, etc.
Beginn Auszug aus https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html / 16.01.2023
Welche umsatzsteuerlichen Erleichterungen im Bereich der Umsatzsteuer enthält das Jahressteuergesetz 2022 für Photovoltaikanlagen?
Für den Bereich der Umsatzsteuer ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.
Ende Auszug aus https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html / 16.01.2023
Ab wann gilt die Regelung
Der Nullsteuersatz gilt ab dem 1. Januar 2023. Wird die Photovoltaikanlage nur gekauft, ohne dass der Verkäufer die Photovoltaikanlage auch zu installieren hat, kommt es darauf an, wann die Photovoltaikanlage vollständig geliefert ist. Hat der Verkäufer hingegen auch die Photovoltaikanlage zu installieren, ist entscheidend, wann die Anlage vollständig installiert ist.+
Fällt bei der Anschaffung von Balkonkraftwerken Umsatzsteuer an?
Nach der geplanten Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst.
Bestellvorgang
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Laden sie sich bitte das untenstehende Formular "Befreiung USt. 2023 nach JStG 2022" herunter und senden dieses bitte ausgefüllt an solar@solar-qqq.de
Nach Erhalt des Formulares wird dieses geprüft und sie erhalten eine Auftragsbestätigung.
Der Endpreis ist in der Auftragsbestätigung aktualisiert bzw. angegeben..
- eine Mehwertsteuerersparnis ist ohne das zurückgesendete Formular NICHT möglich -
Befreiung USt. 2023 nach JStG 2022 |
- 12 Volt Akkus
- für Balkonanlagen
- für Dachanlagen
GAK für String*s
- Einzelmodulhalterungen
- Masthalterung
z.B. Dachanlagen oder Anlagen mit mehreren String`s